Deshalb sei davon auszugehen, dass die pädagogische Begleitung nicht kostenlos sei. A____ gehe keiner Arbeit nach, sei eventuell krankgeschrieben und werde deshalb von Sozialdienst noch nicht zur Arbeitsintegration verpflichtet. Bei einer Krankschreibung sei es kaum möglich, die Kinder privat zu unterrichten. Sei sie nicht krankgeschrieben, sei damit zu rechnen, dass A____ ein Arbeitspensum übernehmen müsse, was mit Privatunterricht nicht vereinbar sei. Der Entzug der Bewilligung stütze sich auf die Angabe falscher Tatsachen. So sei der Umzug vom Adresse 1 an den Adresse 3 nie mitgeteilt worden. 2.1.2 Würdigung