A____ macht in der Beschwerde geltend, sie habe dem Schulinspektorat von Anfang an mitgeteilt, dass sie daran sei umzuziehen und dass die Räume der Wohnung an Adresse 1 als Schulzimmer dienten. Der Name der Mieterin dieser Wohnung sei auf der Türglocke gestanden. Sobald sie sich an der neuen Wohnadresse eingerichtet habe, könne das Schulinspektorat die neuen Unterrichtsräume ansehen. Das Schulinspektorat habe nie gefragt, woher sie ihr Geld beziehe und dass einer Sozialhilfebezügerin versagt sei, ihre Kinder zuhause zu unterrichten. Beim ersten Gespräch habe sie dem Schulinspektorat mitgeteilt, dass sie in absehbarer Zeit nach Afrika zurückkehren werde.