3. Mit Stellungnahme vom 31. Oktober 2018 beantragte das Schulinspektorat sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. A____ reichte am 5. November 2018 unaufgefordert Bemerkungen ein. 5. Gestützt auf das Ersuchen des Rechtsdienstes der Erziehungsdirektion vom 6. November 2018 beantwortete der Sozialdienst X____ am 15. November 2018 verschiedene Fragen. 6. Von der ihr mit verfahrensleitender Verfügung vom 3. Dezember 2018 gewährten Möglichkeit, Bemerkungen einzureichen oder ihre Beschwerde zurückzuziehen, machte A____ innert der ihr gesetzten Frist keinen Gebrauch. Rechtliche Prüfung und Begründung 1 Sachurteilsvoraussetzungen