6/7 BVD 195/2020/18 III. Entscheid 1. Das Ablehnungsbegehren vom 26. Juli 2020 gegen die Gemeindebehörde Bannwil wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Vorakten gehen zurück an die Gemeinde Bannwil. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden den Gesuchstellenden auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.