In Bezug auf die Bretterstapel stellte die Gemeinde in Aussicht, die A.________ AG zu einer Stellungnahme aufzufordern und anschliessend das weitere Vorgehen festzulegen. Den Gesuchstellenden kann deshalb nicht gefolgt werden, wenn sie hervorbringen, ihre Kritik der vergangenen Jahre habe praktisch keine Wirkung gezeigt. Insgesamt ist das Verhalten der Mitglieder des Gemeinderats Bannwil somit nicht zu beanstanden und den Behördenmitgliedern ist keine Verletzung der Ausstandspflichten vorzuwerfen. Das Ablehnungsbegehren ist daher abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Kosten