__ AG, beziehungsweise deren Präsidenten, Herrn B.________ zu stehen. Herr B.________ hat als Präsident (mit kollektiver Zeichnungsberechtigung zu zweien) der A.________ AG zwar sicher ein persönliches Interesse in den Geschäften der A.________ AG.11 Er ist jedoch nicht Mitglied des Gemeinderats, sondern lediglich stellvertretender Ressortvorsteher Umwelt der Gemeinde Bannwil.12 Somit trifft Herr B.________ keine Entscheide für den Gemeinderat in Bezug auf die Beanstandungen der Gesuchstellenden, welche bei der Gemeinde Bannwil pendent sind. Dies wird von den Gesuchstellenden auch nicht geltend gemacht. Aus der Stellung als