Die vorliegenden Verfahren beträfen zudem die A.________ AG und mit ihr Herrn B.________ als Betriebsinhaber. Hinsichtlich B.________ als Einzelperson seien im Übrigen keinerlei Geschäfte hängig. Herr B.________, Verwaltungsratspräsident der A.________ AG, sei einzig stellvertretender Vorsitzender der Umweltkommission. Er sei jedoch nicht gewählter Gemeinderat. Sollte in Zukunft die Umweltkommission in einem konkreten Verfahren betreffend die A.________ AG beteiligt sein, hätte dort das Kommissionsmitglied B.________ selbstredend in den Ausstand zu treten.