__ AG eine Verfügung zum Zurückschneiden der Hecken und Sträucher erlassen. An der Besichtigung vom 22. Juni 2020 sei man zudem nicht auf ihre Frage zum Vorliegen einer Baubewilligung für die Stahlträger auf dem Areal der A.________ AG eingegangen. Dies habe auf die Gesuchstellenden "stark abwimmelnd" gewirkt. Sie bringen zudem vor, ihre Kritik der vergangenen Jahre zu den Bretterstapeln habe praktisch keine Wirkung gezeigt. Sie fühlten sich von der Gemeinde bislang nicht ernst genommen. Eine mögliche Befangenheit der Gemeindebehörde gegenüber Herrn B.________ und damit der A._____