Gleichzeitig stellten sie den Antrag, die Gemeindebehörde habe aufgrund von Befangenheit alle Geschäfte bezüglich der A.________ AG, beziehungsweise Herrn B.________ (Präsident der A.________ AG) an das Regierungsstatthalteramt abzutreten. 2/7 BVD 195/2020/18