4. Mit Schreiben vom 22. Juli 2020 ging die Gemeinde Bannwil auf die Beanstandungen der Gesuchstellenden in deren Eingaben vom 24. Mai 2020, 1. Juni 2020, 7. Juni 2020, 8. Juni 2020 und 19. Juli 2020 zur A.________ AG ein (formelle Rügen zu Eingaben der A.________ AG, Lärm/Vibrationen, Abzweigung K.________gässli, Bretterstapel, Lagerung Käferholz, Zonenkonformität/Grünfläche, Sägemehlsilo/Gebäudehöhe, Näher- und Grenzbaurechte und Akteneinsicht). Die Gesuchstellenden reichten der Gemeinde mit Eingabe vom 26. Juli 2020 eine Stellungnahme dazu ein. Gleichzeitig stellten sie den Antrag, die Gemeindebehörde habe aufgrund von Befangenheit alle Geschäfte bezüglich der A._____