Die A.________ AG habe das Lärmgutachten bei einem Akustikbüro in Auftrag zu geben und dieses der Fachstelle Industrie- und Gewerbelärm bis Ende November 2020 zur Prüfung auf Korrektheit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit vorzulegen. Die Gemeinde stellte diese E-Mail den Gesuchstellenden mit Schreiben vom 24. Juni 2020 zur Kenntnisnahme zu. Diese nahmen dazu mit Schreiben vom 19. Juli 2020 Stellung und forderten, die offenen Fragen zum Areal der A.________ AG betreffend Stahlträger und Verkehrssicherheit, Baubewilligung / Zonenkonformität bzw. Gebäudeerweiterungen und Gebäudehöhe seien umgehend an die Hand zu nehmen.