3. Die Gemeinde Bannwil eröffnete daraufhin ein Baupolizeiverfahren betreffend Lärmschutz und Vibrationen und zog für weitere Abklärungen das AUE, Abteilung Immissionsschutz, Fachstelle Industrie- und Gewerbelärm, bei. Am 22. Juni 2020 fanden bei der A.________ AG eine Besichtigung und bei den beiden kritischen Immissionsorten (K.________gässli 5 und I.________strasse 20) ein "Ohrenschein" statt. Der technische Inspektor Lärmschutz des AUE teilt der Gemeinde und der A.________ AG mit E-Mail vom 24. Juni 2020 im Wesentlichen mit, aufgrund der komplexen Situation mit den verschiedenen Lärmquellen sei zur Beurteilung der Lärmsituation ein Lärmgutachten nötig. Die A.____