Mit E-Mail vom 1. Juni 2020 machten sie die Gemeinde zudem darauf aufmerksam, dass bei der A.________ AG ein Bretterstapel eingestürzt und der wieder aufgestellte Stapel für Benutzer des Gehweges wenig vertrauenserweckend sei. Sie würden Entscheidungen seitens der Baubehörden erwarten, welche die Sicherheit der Strassenbenützer gewährleisten würden. Am 5. Juni 2020 informierte die Gemeinde die Gesuchstellenden, aufgrund ihrer zahlreichen Eingaben betreffend die A.________ AG werde sie die Unterlagen zur fundierten Prüfung der verschiedenen Sachverhalte einem Rechtsanwalt übergeben. Auf Nachfrage der Gesuchstellenden stellte ihnen die Gemeinde zudem die Stellungnahme der Firma A._____