2. Mit Schreiben vom 24. Mai 2020 an die Gemeinde Bannwil kritisierten die Gesuchstellenden, die Übersicht bei der Verzweigung J.________gässli/H.________strasse sei wegen Stahlträgern der A.________ AG stark eingeschränkt. Weiter kritisierten sie, auf der Parzelle der A.________ AG sei zu wenig Grünfläche vorhanden und es würden Grenz- und Gebäudeabstände verletzt. Schliesslich hielten sie fest, die Lärmimmissionen könnten nicht länger hingenommen werden. Sie beantragten, die Gemeinde solle das beco um eine Begutachtung der Anlage bitten. Mit E-Mail vom 1. Juni 2020 machten sie die Gemeinde zudem darauf aufmerksam, dass bei der A._____