Autoreifen) eine Einigung erzielt. In Bezug auf die Arbeitssicherheit wurde festgehalten, der Gesuchsteller 1 habe sich an das Amt für Wirtschaft (AWI) zu wenden. Weiter gab die Gemeinde Bannwil der Firma A.________ AG in Hinsicht auf die Lärmemissionen Gelegenheit, zum Schreiben der Gesuchstellenden vom 9. Juni 2019 Stellung zu nehmen sowie bilaterale Lösungen zu finden. Mit Schreiben vom 28. Februar 2020 nahm die A.________ AG Stellung und informierte über geprüfte sowie teilweise bereits umgesetzte Massnahmen zur Dämmung der Lärmemissionen. Weiter wies sie darauf hin, dass die beiden Parteien die Lärmmassnahmen gemeinsam besprochen hätten.