Dieses verwies die Gesuchstellenden an die jeweils zuständigen Behörden. Mit Schreiben vom 9. Juni 2019 machten die Gesuchstellenden der Gemeinde Bannwil gegenüber erneut Mängel wegen des Betriebs der A.________ AG geltend (Umweltschutzverstösse, Sicherheit und Lärmemissionen). Daraufhin fand am 31. Oktober 2019 eine Instruktionsverhandlung statt, an welcher der Präsident der A.________ AG (B.________), deren Mitglied (E.________), der Gesuchsteller 1 und seitens der Gemeinde der Gemeindepräsident, der Vorsteher des Ressorts Umwelt und der Gemeindeschreiber teilnahmen. Anlässlich der Instruktionsverhandlung wurde hinsichtlich des Umweltschutzes (Lagerung von