1. Die Gesuchstellerin 2 ist Alleineigentümerin der Parzelle Bannwil Grundbuchblatt Nr. F.________, auf der sie zusammen mit dem Gesuchsteller 1 wohnt. Die Parzelle liegt nordwestlich der Parzelle Bannwil Grundbuchblatt Nr. G.________, auf der die A.________ AG eine Sägerei betreibt. Mit Schreiben vom 10. Juni 2018 an die Gemeinde Bannwil machten die Gesuchstellenden geltend, auf dem Areal der A.________ AG bestünden Sicherheitsmängel und es würden übermässige Lärmimmissionen verursacht. Der Gemeindepräsident führte daraufhin einen Augenschein durch und teilte den Gesuchstellenden mit Schreiben vom 16. Juli 2018 mit, die sicherheitsgefährdenden Sichtbehinderungen seien entfernt worden.