1. Das Ablehnungsbegehren vom 25. Februar 2019 gegen den Gemeinderat Gsteig wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Akten des Baupolizeiverfahrens gehen zurück an die Gemeinde Gsteig zur Fortsetzung des baupolizeilichen Verfahrens. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.00 werden den Gesuchstellenden auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. 21 Vgl. VGE 2014/324 vom 30. Januar 2015, E. 3