Auch äusserten sich die Mitglieder des Gemeinderats in der Stellungnahme vom 14. Dezember 2018 nur zu einem Teilaspekt der baupolizeilichen Anzeige. Zur Frage, ob der Baugrubenaushub schikanös ist, nahmen sie nicht Stellung. Entscheidend kommt hier hinzu, dass die Gemeinderätinnen und die Gemeinderäte mit der Formulierung in der Stellungnahme "ohne einem Entscheid betr. der baupolizeilichen Anzeige vorzugreifen" klar zum Ausdruck brachten, dass die geäusserte Ansicht bloss vorläufiger Natur ist. Sie können ihre Meinung somit je nach Verfahrensstand überprüfen und anpassen. Entgegen der Ansicht der Gesuchstellenden kann hier nicht von einer unüberwindbaren Befangenheit gesprochen werden.