Rechtskraft erwächst. Dies ermöglicht der Beschwerdegegnerin die Wahl, welches Bauvorhaben sie nun ausführen will. Es ist davon auszugehen, dass damit auch der weitere Baufortschritt ohne grössere Unterbrüche entstehen wird. 2.2. Ohne einem Entscheid betr. der baupolizeilichen Anzeige der Beschwerdeführenden vorgreifen zu wollen, ist nach unserem Kenntnisstand mit dem fristgerechten Aushub der Baugrube der Baubeginn des rechtskräftigen Projekts erfolgt. Dass die Gesetzgebung Unterbrüche der Bauarbeiten bis zu einem Jahr erlaubt, ist unter Umständen für die betroffenen Nachbarn störend, aber wie erwähnt gesetzesmässig."