Es könne nicht erwartet werden, dass diese Behörde die Bauanzeige mit der in Art. 6 Ziffer 1 EMRK14 garantierten Unabhängigkeit beurteilen werde. In rechtlicher Hinsicht verweisen die Gesuchstellenden auf das Urteil des Bundesgerichts 1C_45/2010 vom 7. Januar 2011 (richtig: BGer 1C_445/2010 vom 7. Januar 2011).