Die Gesuchstellenden haben vom angeblichen Ausstandsgrund, d.h. der Stellungnahme des Gemeinderats vom 14. Dezember 2018 zum Gesuch um Sistierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, mit Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2018 Kenntnis erhalten. Das Ablehnungsbegehren gegen den Gemeinderat als Gesamtbehörde haben sie aber erst am 25. Februar 2019 gestellt, nachdem die Gemeinde den Schriftenwechsel durchführte und am 5. Februar 2019 mit einer weiteren Verfügung bis am 11. März 2019 Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen zum Verfahren gewährte.