c) Ausstandsgründe müssen nach Lehre und Rechtsprechung so früh wie möglich geltend gemacht werden, ansonsten der Anspruch auf Ablehnung verwirkt.10 Nach den Akten eröffnete die Gemeinde das Baupolizeiverfahren am 4. Dezember 2018.11 Die Gesuchstellenden haben vom angeblichen Ausstandsgrund, d.h. der Stellungnahme des Gemeinderats vom 14. Dezember 2018 zum Gesuch um Sistierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, mit Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2018 Kenntnis erhalten.