a) Mit Eingabe vom 25. Februar 2019 beantragen die Gesuchstellenden, der Gemeinderat habe in den Ausstand zu treten. Aufgrund dieses Antrags nahm die BVE die Eingabe als Ablehnungsbegehren gegen den Gesamtgemeinderat entgegen. 7 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 195/2019/4 5