6. Mit Eingabe vom 25. Februar 2019 reichten die Gesuchstellenden bei der Gemeinde Gsteig ein Ablehnungsbegehren gegen den gesamten Gemeinderat ein. Sie bringen zusammengefasst vor, in der Stellungnahme des Gemeinderats vom 14. Dezember 2018 an das Verwaltungsgericht komme zum Ausdruck, dass sich der Gemeinderat noch vor Kenntnisnahme aller entscheidrelevanten Umstände seine Meinung zur baupolizeilichen Anzeige fest gebildet habe, weshalb er nicht mehr als unbefangen erscheine. Dieses Ablehnungsbegehren leitete die Gemeinde Gsteig mit Verfügung vom 13. März 2019 der BVE zur Behandlung weiter.