In der Stellungnahme vom 14. De-zember 2018 an das Verwaltungsgericht lehnte die Gemeinde namens des Gemeinderats den Sistierungsantrag der Gesuchstellenden ab. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2018 wies das Verwaltungsgericht den Sistierungsantrag und mit Urteil vom 7. Mai 2019 die Beschwerde der Gesuchstellenden ab. 6 Vgl. BGer 1C_114/2015 RA Nr. 195/2019/4 4