5. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2018 beantragten die Gesuchstellenden beim Verwaltungsgericht die Sistierung des hängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Verfahrensnummer 100.2018.21) bis zur Erledigung der baupolizeilichen Anzeige. Das Verwaltungsgericht räumte der Gesuchsgegnerin und der Gemeinde die Möglichkeit ein, sich zum Sistierungsantrag der Gesuchstellenden zu äussern. In der Stellungnahme vom 14. De-zember 2018 an das Verwaltungsgericht lehnte die Gemeinde namens des Gemeinderats den Sistierungsantrag der Gesuchstellenden ab.