4. In der Folge eröffnete die Gemeinde Gsteig mit Verfügung 4. Dezember 2018 – parallel zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren – ein Baupolizeiverfahren. Mit gleicher Verfügung erhielt die Gesuchsgegnerin Gelegenheit, bis 14. Januar 2019 eine Stellungnahme zur Baupolizeianzeige einzureichen. Zudem forderte die Gemeinde die Gesuchstellenden auf, innert derselben Frist die Anwaltsvollmachten vorzulegen. Dieser Aufforderung kamen die Gesuchstellenden mit Eingaben vom 14. und 15. Januar 2019 nach.