Dafür erteilte das Regierungsstatthalteramt Obersimmental- Saanen mit Gesamtentscheid vom 21. August 2012 die Baubewilligung. Dagegen erhoben die Gesuchstellenden erfolglos Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE).1 Das Verwaltungsgericht hiess das dagegen erhobene Rechtsmittel teilweise gut und ergänzte den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Obersimmental- Saanen mit der Auflage, dass die Wohnungen als Erstwohnungen genutzt werden müssen.2 Das Bun-desgericht bestätigte dieses Urteil am 10. Juli 2015.3