a) Die Gesuchstellerin beantragt in ihrer Eingabe vom 14. November 2016 der Bauentscheid in der Sache "Neugestaltung Fussweg" sei von einer unparteiischen, unvoreingenommenen und unbefangenen Behörde zu fällen. Die Gemeinde Köniz sei befangen. Auf Grund dieses Antrags nahm die BVE die Eingabe als Ablehnungsbegehren gegen die Gemeinde entgegen.