Am 2. September 2016 ging bei der Gemeinde ein Baugesuch ein, welches unter anderem die Umgestaltung des Weges vorsah. Die Gemeinde schickte dieses Gesuch an die Baugesuchsteller zur Verbesserung zurück und räumte ihnen Gelegenheit zur Verbesserung ein, bevor sie es am 7. November 2016 bekannt machte. Gegen das nachträgliche Baugesuch erhob die Gesuchstellerin bei der Gemeinde Einsprache. Gleichzeitig reichte sie beim Regierungsstatthalteramt eine "Aufsichtsrechtliche Anzeige" ein.