Die Gesuchstellerin setzte die Gemeinde über diesen Sachverhalt mit Schreiben vom 21. Juli 2016 in Kenntnis. Diese führte am 27. Juli 2016 einen Augenschein durch und verfügte den Baustopp. Am darauf folgenden Tag bestätigte sie den Baustopp schriftlich und setzte den Bauwilligen eine Frist bis zum 2. September 2016, um ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Zudem verfügte sie die Vornahme sofortiger Massnahmen zur Sicherung von Absturz-/Unfallgefährdungen. Am 2. September 2016 ging bei der Gemeinde ein Baugesuch ein, welches unter anderem die Umgestaltung des Weges vorsah.