3. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Gesuchstellerin auferlegt. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Niederbipp, Gemeindeverwaltung, mit Beilagen gemäss Ziff. 2, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, zur Kenntnis