Am 9. Juli 2015 reichte die Gesuchstellerin ein weiteres Baugesuch mit folgender Umschreibung des Bauvorhabens ein: "Der bestehende offene Werkraum im EG wird durch den Einbau von Küche und Bad, sowie Wänden in eine 3-Zimmer-Wohnung umgenutzt. An äusseren Bauteilen (Fassade, Fenster) erfolgen keine Änderungen."