2. Während des hängigen Baugesuchsverfahrens stellte die Gemeinde fest, dass sich mehrere Personen unter der Adresse der umstrittenen Liegenschaft bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben. Die Gemeinde führte daher am 6. Juli 2015 eine Baukontrolle durch. Dabei wurde festgestellt, dass in verschiedenen Räumlichkeiten Bauarbeiten vorgenommen wurden, für welche keine Baubewilligung vorliegt. Nach den Ausführungen der Gemeinde wurde bereits zusätzlicher Wohnraum geschaffen und vermietet. Die Gemeinde erliess daher am 8. Juli 2015 eine Baueinstellungsverfügung.