Gegen das Vorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Fachbericht vom 8. Juni 2015 beantragte die Denkmalpflege des Kantons Bern, das Bauvorhaben sei nicht zu bewilligen. 1 Im Baugesuch führte die Gesuchstellerin als Bauherrschaft ihren früheren Firmennamen (D._______AG) und als Projektverfasserin ihren aktuellen Firmennamen (A._______AG) auf. Herr E._______, der bei beiden Firmen einzelzeichnungsberechtigt ist/war, unterschrieb das Baugesuch. RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 2