1. Das Ablehnungsbegehren vom 13. August 2014 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Akten gehen zurück an die Stadt Nidau zur Fortsetzung des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 800.00 werden den Gesuchstellerinnen auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. 10 IV. Eröffnung