Die Gesuchstellerinnen befürchten daher, die Stadt Nidau werde das Gewerbegebäude nicht bewilligen, weil sie für das Bahnhofgebiet eine Zone mit Planungspflicht erlassen und dabei insbesondere die Gewerbeparzelle miteinbeziehen wolle. Im Gespräch unter Anwälten habe sich gezeigt, dass im Rahmen dieser Planung der geplante Migros-Laden mit grösster Wahrscheinlichkeit auf das Bahnhofareal verschoben würde. Als Landeigentümerin würde die Stadt Nidau direkt davon profitieren. Sie sei nicht mehr unbefangen, weil sie eigene Pläne verfolge, die mit dem Baugesuch in Widerspruch stünden. Die institutionelle Unabhängigkeit der Stadt Nidau sei deshalb nicht gegeben.