c) Nach Auffassung der Gesuchstellerinnen war der Sachverhalt im Januar 2014, als das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne seine Zuständigkeit abgelehnt hatte, ein anderer. Damals habe es noch keine Bestrebungen gegeben, die Gesuchstellerinnen dazu zu bewegen, auf einen Teil ihres Projekts zu verzichten und die Parzelle an einen Dritten zu verkaufen, mit dem die Stadt Nidau künftig ein neues Projekt entwickeln wolle. Diese Absicht sei neu hinzugekommen. Die Gesuchstellerinnen befürchten daher, die Stadt Nidau werde das Gewerbegebäude nicht bewilligen, weil sie für das Bahnhofgebiet eine Zone mit Planungspflicht erlassen und dabei insbesondere die Gewerbeparzelle miteinbeziehen wolle.