c) Gegenstand des Verfahrens ist einzig die Frage, ob die Baubewilligungsbehörde der Stadt Nidau befangen ist und aus diesem Grund das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die zuständige Baubewilligungsbehörde ist. Ob die geplante Nutzung des Gewerbegebäudes zonenkonform ist, muss im Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Dasselbe gilt für die Frage, ob die Erschliessung für das konkrete Vorhaben genügt (vgl. dazu Art.