solcher Schritt zwingend im ausdrücklichen Einverständnis der Baugesuchstellerinnen erfolgen müsste und mit einer Planungsvereinbarung zu untermauern wäre. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, gab dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne Gelegenheit zur Stellungnahme und fragte die Einsprecherinnen und Einsprecher, ob sie sich am Verfahren beteiligen wollen. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragte die Abweisung des Ablehnungsbegehrens. Die meisten Einsprecherinnen und Einsprecher verzichteten