Zudem habe die Bahnunternehmung ihre Zustimmung zum Baugesuch nicht erteilt. In der Absicht, allenfalls eine für alle Beteiligten bessere planerische Lösung anzustossen, habe der Rechtsberater der Stadt Nidau sich beim Anwalt der Gesuchstellerinnen erkundigt, ob diese bereit sein könnten, das hängige Baugesuch auf die Wohnüberbauung zu beschränken und mit dem Gewerbeareal zusammen mit der Bahnunternehmung und der Gemeinde in eine auch das nicht überbaute Bahnareal einbeziehende Überarbeitung der Planung einzusteigen.