Dies sei ausdrücklich als unpräjudiziell bezeichnet und bewusst ausserhalb des Baugesuchsverfahrens geführt worden. Teile des Baugesuchs seien auf starken Widerstand gestossen, obwohl es auf einer neuen ÜO beruhe. Dies gelte insbesondere für die Erschliessung über die Bahngeleise, die nicht nur der Wohnüberbauung, sondern auch dem in der Gewerbeüberbauung vorgesehenen Grossverteiler dienen solle. Gegen dieses Erschliessungskonzept seien Einsprachen eingegangen. Zudem habe die Bahnunternehmung ihre Zustimmung zum Baugesuch nicht erteilt.