3. Mit Schreiben vom 21. August 2014 übermittelte die Stadt Nidau das Ablehnungsbegehren zuständigkeitshalber der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie verzichtet darauf, sich dem Gesuch zu widersetzen und macht geltend, die Rügen würden grösstenteils Rechtsfragen betreffen, die Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens seien. Es treffe zu, dass ihr Rechtsberater mit dem Anwalt der Gesuchstellerinnen ein Gespräch unter Anwälten geführt habe. Dies sei ausdrücklich als unpräjudiziell bezeichnet und bewusst ausserhalb des Baugesuchsverfahrens geführt worden.