2. Am 23. Juli 2014 fand ein Gespräch zwischen dem Rechtsberater der Stadt Nidau und dem Anwalt der Gesuchstellerinnen statt. Als Folge davon ersuchten die Gesuchstellerinnen mit Eingabe vom 13. August 2014 die Stadt Nidau, das Baugesuchsverfahren wegen Befangenheit an das Regierungsstatthalteramt weiterzuleiten. Sie machten geltend, das Baugesuch beschlage auch eine Teilparzelle der Gemeinde. Schon aus diesem Grund dürfe sie das Baugesuch nicht beurteilen. Zudem habe die Gemeinde wesentlich weitergehende Interessen: