zur Bearbeitung. Da lediglich ein Teilstück der Aussentreppe sowie ein ganz kleiner Teil eines gedeckten Veloabstellplatzes auf Gemeindeboden geplant sind, kam dieses zum Schluss, dass das Vorhaben nicht für Zwecke der Gemeinde bestimmt sei. Mit Schreiben vom 7. Januar 2014 schickte es daher die Akten zurück mit der Mitteilung, die Zuständigkeit zur Behandlung dieses Gesuchs liege bei der Stadt Nidau. Diese setzte daraufhin das Baubewilligungsverfahren fort, holte die erforderlichen Amts- und Fachberichte ein und veranlasste die Publikation. Gegen das Bauvorhaben gingen mehrere Einsprachen ein.