a) Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde aus, weshalb ihres Erachtens auf eine Rückversetzung der Hecke zu verzichten und eine Befreiung von der Erstellungspflicht zusätzlicher Fixinstallationen auf dem Spielplatz zu gewähren sei. Damit beantragt sie sinngemäss die Aufhebung von Ziffer 16 (Wiederherstellung in Bezug auf Hecke und Zaun) sowie von Ziffer 17.a (Bedingung/Auflage betreffend Spielfläche) des Projektänderungsentscheids vom 25. Januar 2024.