BauG5 erneuert worden. Ausserdem komme einem zusätzlichen Lichtraumprofil vorliegend keinerlei Nutzen zu, da es sich bei der Strasse, welche entlang der Hecke verlaufe, um eine Quartiernebenstrasse ohne jeglichen Durchgangsverkehr handle. Das Versetzen des Zauns sei unverhältnismässig und ökologisch widersinnig. Zum Spielplatz führt die Beschwerdeführerin aus, aufgrund des Wunsches der Bewohnenden sei bewusst auf fixe Installationen verzichtet worden.