Am 29. Mai 2023 reichte die Beschwerdeführerin erneut einen revidierten Umgebungsplan ein.4 Mit Schreiben vom 17. Juni 2024 stellten die Bewohnenden des neu erstellten Mehrfamilienhauses als Stockwerkeigentümerschaft bei der Gemeinde ebenfalls ein Gesuch um Befreiung von der Erstellungspflicht weiterer Fixinstallationen für den Spielplatz.