5. Am 25. Mai 2024 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde ein «Wiedererwägungsgesuch zur Baukontrolle vom 17. Mai 2023 und Begehung vom 26. April 2024» ein. Darin brachte die Beschwerdeführerin insbesondere vor, sie erachte das Verschieben der erneuerten Hecke mit Zaun als unverhältnismässig. Ausserdem ersuchte sie um Befreiung von der Erstellung weiterer Fixinstallationen auf der Spielfläche. Dem Wiedererwägungsgesuch legte die Beschwerdeführerin ausserdem einen angepassten Umgebungsplan bei.3 Am 29. Mai 2023 reichte die Beschwerdeführerin erneut einen revidierten Umgebungsplan ein.4